13. Juli 2026, 07:34

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Bärenkrise in Japan: Ohne Wolf droht der nächste Rekordsommer

Rekordzahlen bei Bärenangriffen und ausverkaufte Roboterwölfe zeigen, wie sehr Japan den vor über 100 Jahren ausgerotteten Spitzenprädator vermisst, während in der Schweiz derselbe Beutegreifer trotz Rückkehr systematisch bejagt wird.

Am 24. Juni 2026 stellte die japanische Supermarktkette Family Mart erstmals einen «Monster Wolf» direkt vor eine ihrer Filialen, in der Präfektur Gunma.

Der batteriebetriebene Roboterwolf mit blinkenden roten Augen und Dutzenden Warnlauten soll während eines siebenmonatigen Testlaufs Bären von der Filiale fernhalten. Es ist das jüngste Symptom einer Krise, die zeigt, was fehlt, seit Japan seine Wölfe vor über einem Jahrhundert ausrottete.

Rekordjahr für Bärenangriffe

Die Zahlen aus dem laufenden Bärenjahr 2025/2026 sind historisch. Nach Angaben des japanischen Umweltministeriums wurden landesweit rund 50’776 Bärensichtungen registriert, mehr als doppelt so viele wie beim bisherigen Höchststand von 24’348 im Jahr 2023. Bären töteten 13 Menschen, mehr als doppelt so viele wie im bisherigen Rekordjahr, und verletzten über 200 weitere. Tiere wurden auf Flughafenpisten, Golfplätzen, in Supermärkten und Onsen-Bädern gesichtet. Die Behörden reagierten mit einer Rekord-Tötungsquote: 14’601 Bären wurden 2025 gefangen und getötet, fast dreimal so viele wie im Vorjahr. Japan setzte dafür zeitweise sogar das Militär ein.

Der Roboterwolf als Notlösung

Die Firma Ohta Seiki im Norden Hokkaidos, Herstellerin der «Monster Wolf»-Roboter, kommt mit der Produktion nicht mehr nach. Allein in den ersten Monaten des laufenden Jahres gingen rund 50 Bestellungen ein, mehr als sonst in einem gesamten Jahr. Kundinnen und Kunden müssen zwei bis drei Monate auf ihr Gerät warten. «Wir stellen sie von Hand her und kommen mit der Produktion nicht mehr nach», sagte Firmenchef Yuji Ohta. Die batteriebetriebenen Geräte, ausgestattet mit Solarpanels, Bewegungssensoren und über 50 verschiedenen Warnlauten, kosten ab rund 4’000 US-Dollar. Ursprünglich 2016 gegen Hirsche und Wildschweine entwickelt, gelten sie inzwischen als eine der wenigen wirksamen Massnahmen gegen die wachsende Bärenpräsenz in besiedelten Gebieten.

Die Wiederansiedlung als Gegenentwurf

Während Supermärkte auf Roboterwölfe setzen, verfolgt die 1993 gegründete Japan Wolf Association (JWA) seit Jahrzehnten einen anderen Ansatz: die Wiederansiedlung echter Wölfe. Die Organisation schlägt vor, Wölfe aus China auf den Hauptinseln Honshu, Shikoku und Kyushu sowie robustere sibirische Tiere im nördlichen Hokkaido auszuwildern, zunächst in kleinen Testgruppen in dünn besiedelten Regionen. Als Vorbild dient der Erfolg der Wiederansiedlung des Nipponibisses. Ein führender Vertreter der JWA, der Unternehmer Kunihiko Otsuki, hält das bergige Hinterland Hokkaidos für den geeignetsten Startpunkt.

Der Widerstand ist erheblich. Umfragen der JWA aus dem Jahr 2016 zeigen zwar einen Rückgang der Ablehnung von 44 auf 11 Prozent, doch bleibt ein grosser Teil der Bevölkerung schlicht desinteressiert. Rechtsnationale Gruppen protestierten in der Vergangenheit lautstark gegen die «Einfuhr fremder Wölfe», und auch Regierung sowie andere Naturschutzorganisationen verweisen auf die fortgeschrittene Industrialisierung und die Nähe von Mensch und potenziellem Wolfsgebiet.

Die Parallele zur Schweiz

Der japanische Fall ist ein Lehrstück mit europäischer Resonanz. Auch die Schweiz hat vorgemacht, dass die Rückkehr des Wolfs Wälder regeneriert und Schalenwildbestände auf natürliche Weise reguliert, etwa im Fall des Calanda-Rudels, wo der Verbiss an Jungbäumen nachweislich zurückging (siehe unser Dossier «Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Jagd» sowie den Beitrag «Ohne Wolf kein Wald: Was Beutegreifer für die Schweiz bedeuten»). Der entscheidende Unterschied: Während Japan mit Robotern und Rekord-Tötungsquoten auf eine Lücke reagiert, die der fehlende Spitzenprädator hinterlassen hat, ist der Wolf in der Schweiz längst zurück und wird trotzdem systematisch bekämpft, wie unser Beitrag «Wie Berlin und Bern den Wolf zum Abschuss freigeben» zeigt.

Japans Roboterwölfe sind ein technischer Behelf für eine ökologische Funktion, die ein echter Beutegreifer kostenlos erfüllen würde. Die Hobby-Jagd, die laut JWA die fehlende Regulierung übernehmen müsste, ist strukturell dazu nicht in der Lage, auch weil in Japans entvölkerten ländlichen Regionen immer weniger Menschen sie ausüben. Was Japan mit Milliardenschäden und Rekord-Bärenopfern gerade lernt, hat die Schweiz mit dem Calanda-Rudel längst gezeigt: Ein Spitzenprädator reguliert wirksamer und günstiger, als es Abschuss und Technik je könnten, wenn man ihn lässt.

Französische Gemeinde verbannt Hobby-Jagd von Gemeindeland

Le Lherm bei Toulouse erkämpft nach fast drei Jahren Rechtsstreit ein Novum: den Jagdausschluss auf sämtlichen kommunalen Parzellen.

Die südfranzösische Gemeinde Le Lherm hat nach einem jahrelangen Rechtsstreit erreicht, dass die Hobby-Jagd auf allen ihren 56 Hektar Gemeindeland untersagt wird, laut Bürgermeister Frédéric Pasian, der sich selbst als Vorreiter dieser Entscheidung in Frankreich bezeichnet, ein bislang einmaliger Schritt.

Was in Le Lherm geschehen ist

Die Gemeinde Le Lherm südlich von Toulouse in der Region Okzitanien hat ihre gesamten 56 Hektar kommunales Land, darunter den Bois des Escoumes, aus dem Jagdgebiet der örtlichen Jagdgenossenschaft ACCA zurückgezogen. Möglich wurde dies über Artikel L. 422-10 des französischen Umweltgesetzbuchs, der es Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern erlaubt, sämtliche eigenen Parzellen aus einem ACCA-Jagdgebiet herauszulösen. Die Präfektur der Haute-Garonne und der Departements-Jagdverband haben den Rückzug validiert. Bürgermeister Frédéric Pasian, der den fast dreijährigen Konflikt angeführt hatte, zeigte sich gegenüber der «Dépêche du Midi» erfreut über den Ausgang und bezeichnete sich als Vorreiter dieser Art von Entscheidung in Frankreich.

Ein zäher Weg mit einer gescheiterten ersten Etappe

Dem Erfolg ging eine erste, gescheiterte Etappe voraus. Bereits früher hatte die Gemeinde versucht, die Jagd im Bois des Escoumes per Gemeindeerlass zu untersagen. Dieser erste Erlass wurde 2025 annulliert. Erst der Umweg über Artikel L. 422-10, also der vollständige Rückzug sämtlicher Gemeindeparzellen aus dem ACCA-Gebiet statt eines gezielten Verbots für einzelne Waldstücke, führte schliesslich zum Ziel.

Einordnung durch den Jagdverband: Weniger Ausnahme als Präzedenzfall

Der Präsident des Departements-Jagdverbands Haute-Garonne, Jean-Bernard Portet, relativiert den Ausnahmecharakter der Entscheidung. Ihm zufolge werden im Departement jedes Jahr Flächen aus Jagdgebieten zurückgezogen, das sei jagdrechtlicher Alltag. Die eigentliche Neuheit liege einzig darin, dass diesmal kommunales statt privates Land betroffen sei. Genau darin liegt jedoch die politische Sprengkraft: Die Haute-Garonne zählt rund 20’000 Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger sowie mehrere Dutzend ACCA, die einen Grossteil der jagdbaren Fläche im Departement verwalten. Ein Präzedenzfall auf Gemeindeland könnte deshalb, wie im Artikel der «Midi Libre» festgehalten, weiteren Gemeinden in der Region als Vorlage für ähnliche Vorstösse dienen.

Einordnung: Ein Präzedenzfall mit engen Grenzen

Der Fall Le Lherm zeigt, wie mühsam ein Ausstieg aus der Hobby-Jagd dort ist, wo, anders als im Kanton Genf, keine demokratische Volksabstimmung über ein flächendeckendes Verbot möglich ist, sondern nur ein individualrechtlicher Umweg über Grundeigentum. Fast drei Jahre Rechtsstreit und ein zunächst annullierter Erlass stehen dem gegenüber, was der Kanton Genf 1974 in einer einzigen Volksabstimmung mit Zweidrittelmehrheit erreichte: ein vollständiges, sofort wirksames Jagdverbot für ein ganzes Territorium. Le Lherm bleibt trotz des juristischen Erfolgs eine Insel von 56 Hektar innerhalb eines Systems, das die Hobby-Jagd weiterhin als gesetzten Normalfall behandelt und Ausnahmen nur über den Umweg des Privateigentums zulässt. Wie das Genfer Modell zeigt, dass professionelles, demokratisch legitimiertes Wildtiermanagement ganze Kantone tragen kann, dokumentiert das Dossier Genf und das Jagdverbot auf wildbeimwild.com.

Solothurn feiert 15 neue Hobby-Jäger, tiefster Jahrgang seit Langem

Die kantonale Medienmitteilung übernimmt unkritisch die Jubel-Rhetorik der Hobby-Jagd-Lobby.

Auf Schloss Waldegg in Feldbrunnen wurden am 9. Juli 2026 15 Absolventinnen und Absolventen des Solothurner Jagdlehrgangs feierlich in den Kreis der aktiven Hobby-Jäger aufgenommen.

Volkswirtschaftsdirektorin Sibylle Jeker überreichte die Jagdfähigkeitsausweise, Jagdverwalterin Silvia Nietlispach führte durch den Anlass. Die «Solothurner Zeitung» berichtete brav und unkommentiert im Ton einer Hofberichterstattung: «Sie blasen zur Jagd».

Was die Meldung verschweigt, sagt die Zahl selbst: 15 neue Hobby-Jäger sind der tiefste Jahrgang seit Jahren. Zum Vergleich: 2020 waren es 27 Absolventinnen und Absolventen, 2021 waren es 24, 2022 waren es 26, 2024 waren es 23, 2025 waren es 26. Der aktuelle Jahrgang bricht diesen Trend um rund die Hälfte ein, ohne dass die kantonale Kommunikation diesen Rückgang auch nur erwähnt.

Derselbe Textbaustein, Jahr für Jahr

Wie wir bereits in unserer Psychologie der Jagd in Solothurn herausgearbeitet haben, ist dieses Ritual auf Schloss Waldegg kein Einzelfall, sondern ein wiederkehrendes Muster: Die Behörde lobt die «verantwortungsvolle Aufgabe», die Jungjäger stellen sich mit Waffe und Kugelbüchse zum Gruppenfoto, und die Lokalpresse übernimmt den Text nahezu wortgleich. Bereits Sibylle Jekers Vorgängerin Brigit Wyss formulierte 2019 gegenüber der «Solothurner Zeitung», das jagdliche Tun sei für alle Beteiligten «tiefes Erleben der Natur und achtsamer Umgang mit den Lebewesen». Diese Rhetorik hat sich bis heute nicht verändert, wie unser Beitrag Volksverblödung im Kanton Solothurn dokumentiert.

Die Hegearbeit-Behauptung im Faktencheck

Auch in Solothurn gilt die Pflicht zu mindestens 25 Stunden sogenannter Hegearbeit während des Lehrgangs, als Nachweis für ein angebliches Engagement zugunsten der Wildtiere und ihrer Lebensräume. Was diese «Hegearbeit» in der Praxis bedeutet, zeigt sich am deutlichsten bei Fuchs und Dachs: In der Jagdsaison 2024 wurden im Kanton Solothurn 866 meist gesunde Füchse und 269 Dachse getötet, ohne wildbiologische oder wissenschaftliche Grundlage, wie wir in Solothurn: Stoppt das Fuchs- und Dachsmassaker aufgezeigt haben. Acht Monate wird dem Fuchs in Solothurn nachgestellt, dem Dachs über sechs Monate, eine Dauerverfolgung, die mit «achtsamem Umgang» wenig zu tun hat.

Zug zeigt, wie es anders geht

Während Solothurn weiterhin unkritisch PR-Texte zur Nachwuchsförderung verbreitet, hat der Kanton Zug im Mai 2026 eine 25-seitige Studie der Wildtierforschenden Dr. Claudia Kistler und Dr. Fabio Bontadina (SWILD) vorgelegt, in Auftrag gegeben vom Amt für Wald und Wild. Das Ergebnis: Die praktizierte Fuchsjagd reguliert Bestände weder nachhaltig, noch verbessert sie die Seuchenbekämpfung. Jahrzehntelange Abschüsse von durchschnittlich 308 Tieren pro Jahr blieben wirkungslos, weil Verluste durch höhere Fruchtbarkeit, bessere Überlebensraten und Zuwanderung kompensiert werden. Die Zuger Jagdkommission zog am 16. Juni 2026 erste Konsequenzen: keine proaktive Förderung der Fuchsjagd mehr, eine sauberere Trennung der Statistikkategorien und eine Informationskampagne zur Wildtierfütterung, wie wir in Kanton Zug: Behörden bremsen Fuchsjagd nach Studie berichtet haben. Solothurn hingegen zeigt keinerlei Ambition, die eigene Praxis wissenschaftlich zu hinterfragen, geschweige denn eine vergleichbare Studie in Auftrag zu geben.

Sinkende Zahlen, gleichbleibende Rhetorik

Der Rückgang der Solothurner Absolventenzahlen 2026 passt zu einem gesamtschweizerischen Bild: Die Hobby-Jagd verliert an Nachwuchs, während die kantonalen Behörden weiterhin unkritisch dieselben Textbausteine als Erfolgsmeldungen verbreiten. Wer stattdessen ein professionelles, staatliches Wildtiermanagement fordert, wie es die Initiative «Wildhüter statt Jäger» im Kanton Zürich verlangt, bekommt in solchen Medienmitteilungen keine Stimme.

Die Jagdprüfung 2026 haben bestanden:

  • Affolter Denis, Lüterkofen
  • Allemann Peter, Zuchwil
  • Demel Lukas, Kestenholz
  • Grossenbacher Marcel, Neuendorf
  • Haas Sebastian, Günsberg
  • Hallwyler Jonas, Olten
  • Herrmann Kaspar, Uettligen
  • Hess Stefan, Bettlach
  • Khalil Al-Hassan, Grenchen
  • Laub Michael, Siebnen
  • Lawrenz Markus, Hochwald
  • Löliger Basil, Brittnau
  • Rüedi-Blaser Karin, Trimbach
  • Schenker Jeff, Zofingen
  • Weissbarth Lars, Winikon

Naturkatastrophe Hobby-Jäger

In dem Durcheinander, in dem sich die Natur nach jahrzehntelanger Hege und Pflege der Hobby-Jäger befindet, ist der Anteil der bedrohten Arten in keinem Land der Welt so gross, wie in der Schweiz. Die Auftragskiller schaffen seit Jahrzehnten ein ökologisches Ungleichgewicht in der Kulturlandschaft mit teils dramatischen Folgen (Schutzwald, Krankheiten, landwirtschaftliche Schäden u. v. m.). Über ein Drittel der Pflanzen, Wildtiere und Pilzarten gilt als bedroht. Die Schweiz ist europaweit beim Ausscheiden von Schutzflächen für die Biodiversität ebenfalls Schlusslicht. Es sind genau immer auch diese Kreise aus Hobby-Jägern mit ihrer Lobbyarbeit, die über die Politik, Medien und Gesetze seit Jahrzehnten dafür verantwortlich zu machen sind. Sie sind es, die zeitgemässe, ethische Tierschutzverbesserungen notorisch blockieren und den seriösen Tier- und Artenschutz sabotieren. Hobby-Jäger wehren sich regelmässig gegen mehr Nationalpärke in der Schweiz, weil es ihnen eben nicht um Natur, Biodiversität und Artenschutz oder Tierschutz geht, sondern darum, ihr perverses, blutiges Hobby zu pflegen.

Wussten Sie …

  • dass in der Schweiz unschuldige Jungwölfe liquidiert werden?
  • dass Hobby-Jäger bei der Beurteilung der Wildbretqualität lügen und dass verarbeitetes Wildfleisch laut der WHO wie Zigaretten, Asbest oder Arsen krebserregend ist?
  • dass laut Studie nirgendwo die Bleibelastung der Steinadler und Bartgeier höher ist, als in den Schweizer Alpen, wegen der Munition der Hobby-Jäger?
  • dass die Waidgerechtigkeit der Hobby-Jäger dem Tierschutzgesetz diametral widerspricht, eine Fata Morgana ist?
  • dass Jagd Krieg ist, wo man tierische Konkurrenten einfach liquidiert?
  • dass es unzählige illegale und nicht gekennzeichnete Hochsitze in unserer Natur gibt, die zum Teil so morsch sind, dass sie eine Gefahr für Kinder darstellen, Menschen zu Tode kommen können?
  • dass Jahr für Jahr unzählige Menschen durch Jägerwaffen getötet oder verletzt werden, teilweise so schwer, dass sie im Rollstuhl sitzen oder ihnen Glieder amputiert werden?
  • dass in der Schweiz jährlich rund 120’000 völlig gesunde Rehe, Hirsche, Füchse, Murmeltiere und Gämsen meist sinnlos gekillt werden?
  • dass es wegen der Hobby-Jäger heute kaum mehr möglich ist, mit den Wildtieren in Harmonie zu leben, Wildtiere zu sehen?
  • dass Schrotladungen Hasen wie kleine Kinder aufschreien lassen und “geschossenen” Rehen und Hirschen die Innereien zerfetzen, damit sie auf der Flucht Spuren für die Nachsuche hinterlassen?
  • dass die Behauptung der Hobby-Jäger, die grausamen Wildtier-Massaker seien notwendig, um Tierbestände zu regulieren, wissenschaftlich widerlegt sind?
  • dass Hobby-Jäger offen zugeben, dass es bei der Jagd um die “Lust am Töten” und “die Freude am Beute-Machen” einer krankhaften Passion geht?
  • dass Hobby-Jäger keinen sechsten Sinn haben und dennoch regelmässig behaupten, sie schössen nur kranke und schwache Tiere, was natürlich in der Praxis nicht stimmt?
  • dass Hobby-Jäger ins Ausland zur Trophäenjagd fahren, fern aller Arten- und Jagdschutzbestimmungen, und dass es sogar Schweizer-Hobby-Jäger-Reiseveranstalter für solch debile Jagdvergnügen gibt?
  • dass die überwiegende Mehrheit keine legitimierten Berufsjäger sind, sondern die Jagd als Hobby-, Sport- und Freizeitvergnügen ausüben, was nicht sittlich ist und eigentlich dem Tierschutzgesetz widerspricht?
  • dass 99,07 % der zivilisierten Menschen in der Schweiz keine Hobby-Jäger sind, also nur 0,3 % Hobby-Jäger Freude an diesen blutigen Aktivitäten haben?
  • dass diese Wildtierkiller nicht anhand wissenschaftlicher Rechtfertigungen jagen?
  • dass geschützte Arten eigentlich nicht ins Jagdrecht gehören, weil Hobby-Jäger mit dem Artenschutz überfordert sind und immer wieder auf der Roten Liste stehende Tiere, wie Luchs, Wolf, Feldhase, Rebhuhn, Wachtel, usw., aus Spass abschiessen?
  • dass Hobby-Jäger bestimmte Tierarten gezielt dezimieren, um keine Konkurrenz zu haben, für ihr widernatürliches Verhalten (Fuchs, Luchs, Wolf, Greifvögel, usw.)?
  • dass das Wild stirbt, bevor der Hobby-Jäger auch nur einen einzigen Schuss abgeben kann, es dies zu verhindern gilt und das wohl der zentrale Gedanke der Hege und Pflege sowie Jagdplanungen ist?
  • dass bei den Wildschweinen (und Füchsen) normalerweise nur die Leitbache Junge bekommt, aber aufgrund ihres Abschusses alle weiblichen Tiere innerhalb der Rotte sich fortpflanzen und wir auch deshalb eine Wildschweinschwemme haben?
  • dass die Weidetiere – Hirsche, Rehe, usw. – ursprünglich hauptsächlich tagaktiv auf Feldern und Wiesen lebten, wie Ziegen, Schafe, Kühe, usw., und nicht im Wald?
  • dass der Wolf für die Gesunderhaltung der wilden Huftiere langfristig lebenswichtig ist, weil er zum Beispiel mit unglaublicher Präzision kranke oder schwache Tiere erbeutet und dadurch den Hobby-Jägern hoch überlegen ist?
  • dass Füchse nach der sinnlosen Jagd meist im Abfall landen?
  • dass Füchse heute hauptsächlich gejagt werden, damit es mehr Hasen, usw. für die Hobby-Jäger in der Bratpfanne hat? Dass sich der Fuchs aber zu über 90 % nicht von Hasen ernährt, einen gesunden Hasen nie erwischt?
  • dass man gegen Hobby-Jäger im Tierschutz nicht nur mit Sanftmut, Strassenfesten, Gebetsketten, usw. vorgehen kann (auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil)?
  • dass Hobby-Jäger mit dem Jägerlatein eine respektlose Verhöhnung von Lebewesen betreiben?
  • dass es verpönt ist, Hochwild an der Fütterung oder während der Paarungszeit zu erschiessen, der Hobby-Jäger aber keine Skrupel hat, dies beim Beutekonkurrenten Fuchs zu tun?
  • dass in manchen Kantonen Hobby-Jäger nur des zarten Fleisches eines Jungtieres wegen auf die Jagd gehen?
  • dass Hobby-Jäger trächtige Mutterkühe vor ihren Jungtieren erschiessen oder nur Jungtiere während der Aufzuchtzeit (Nach-Sonderjagd)?
  • dass Hobby-Jäger die Umwelt, Natur, Mensch und Tier mit ihrer Munition vergiften?
  • dass Bestialität, Barbarei, Grausamkeit, Blutvergiessen und sinnlose Qualen kein Kulturgut sein können in einer zivilisierten Gesellschaft?
  • dass Hobby-Jäger jährlich rund 10’000 Rehkitze erschiessen?
  • dass Hobby-Jäger im strengen Winter hungernde Tiere mit Futter anlocken, nur um sie hinterhältig und feige erschiessen zu können?
  • dass Hobby-Jäger scharf gemachte Hunde in Höhlen hetzen, um Füchse und Dachse zu eliminieren (Baujagd)?
  • dass Hobby-Jäger friedliche Lebewesen in Kastenfallen locken, in denen sie unter Umständen tagelang leiden und auf ihren Killer warten müssen oder den Tieren oft einen stundenlangen Todeskampf bereiten (Fallenjagd)?
  • dass Hobby-Jäger friedliche Wildtiere beim Schlafen oder Sonnen feige mit hochmodernen Präzisionswaffen aus dem Hinterhalt meucheln oder verletzen?
  • dass Hobby-Jäger Auszeichnungen, Fellmärkte, Preisverleihungen für den Trophäenkult, Trophäenschauen, Pelzhandel, usw. unterstützen?
  • dass Hobby-Jäger minderjährigen Schulkindern Schusswaffen in die Hände drücken und mit ihnen das Töten üben?
  • dass Hobby-Jäger ihre qualvollen Taten oft in der Einsamkeit ausführen, was Tierquälereien fördert?
  • dass Hobby-Jäger viele Wildtiere nur schwer verletzen und die Opfer oft stundenlang unter enormen Qualen und Angst leiden, bis ein Schweisshund sie findet und sie erschossen werden?
  • dass Hobby-Jäger (ausser der Vivisektion) den Tieren am meisten Qualen und Missbrauch zufügen, auch durch die Art des Tötens?
  • dass die jägerliche Tier- und Naturliebe sich nicht am Dasein des geliebten Objekts erfreut, sondern vielmehr darauf abziehlt, das geliebte Wesen mit Haut und Haar zu besitzen, und darin gipfelt, es durch den Akt des Tötens zur Beute zu machen?
  • dass Hobby-Jäger Verbissschäden geradezu fördern durch den Jagddruck, insbesondere auf Beutegreifer wie Fuchs, Luchs und Wolf?
  • dass Hobby-Jäger für asoziales, unethisches und unchristliches Verhalten Tür und Tor öffnen?
  • dass Hobby-Jäger der Bevölkerung normale natürliche Tierbeobachtungen und Interaktionen vorenthalten?
  • dass es kein grösseres und mit Munition verseuchtes Quälprodukt gibt als Wildbret?
  • dass es schweizweit keine einheitliche Regelung gibt, was Sehtest, Schiesspraxis, usw. der Hobby-Jäger betrifft?
  • dass es keinen psychologischen Wesenstest für Hobby-Jäger gibt?
  • dass es kein Alkoholverbot gibt für Hobby-Jäger, wenn sie mit ihren Waffen auf Tiere schiessen?
  • dass Hobby-Jäger in schulische Einrichtungen eindringen, um ihr Jägerlatein und ihre Gewalt den Kindern aufzuschwätzen?
  • dass ein Gericht in Bellinzona unlängst bestätigt hat, dass Jagdvereine praktisch alles, was grausam, unnötig und herzlos ist, fördern?
  • dass der Verein «Jagd Schweiz» in erster Linie Respektlosigkeit und eine Gewaltkultur kultiviert – genau das Gegenteil, wonach ein kultivierter Mensch in unserer Gesellschaft streben sollte.
  • dass allein im Kanton Graubünden jedes Jahr über 1’000 Anzeigen und Bussen gegen Hobby-Jäger verhängt werden?
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Bündner Hobby-Jäger nach Wolfsabschuss im Puschlav verurteilt: Busse statt Konsequenz

Ein Hobby-Jäger erschiesst im Puschlav einen geschützten Wolf und kommt mit einer Busse davon.

Am 18. Juni 2026 hat die Bündner Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen einen Hobby-Jäger erlassen, der im Puschlav einen geschützten Wolf erschossen hatte.

Der Mann muss eine Busse zahlen und den Wert des getöteten Tieres ersetzen. Sein Jagdpatent behält er. Die Nachricht wurde von der Bündner Staatsanwaltschaft gegenüber Keystone-SDA bestätigt, nachdem sie zuvor vom Tessiner Radio und Fernsehen RSI publik gemacht worden war.

Der Fall reiht sich in ein Muster ein, das in der Schweiz auffällig oft zu beobachten ist: Ein geschützter Beutegreifer wird illegal getötet, die Strafverfolgung bestätigt den Vorfall Monate später, und am Ende steht eine Busse, die in keinem Verhältnis zum ökologischen und rechtlichen Gewicht der Tat steht.

Abschuss am ersten Tag der Hochjagd

Die Ereignisse gehen auf den 1. September 2025 zurück, den ersten Tag der Hochjagd in Graubünden. In der Val Poschiavo wurde der Kadaver eines männlichen Wolfs mit einer Schusswunde gefunden. Das Bündner Amt für Jagd und Fischerei (AJF) stellte umgehend klar, dass im Puschlav zu diesem Zeitpunkt keine Abschussbewilligung für Wölfe vorlag. Damit war von Anfang an klar: Es handelte sich um einen illegalen Abschuss, nicht um eine reguläre Regulierung.

Kantonspolizei und Wildhut leiteten sofort Ermittlungen ein. Der tote Wolf wurde für forensische und biologische Analysen an das Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) in Bern überführt. Zusätzlich erfolgte eine genetische Untersuchung am Laboratoire de Biologie de la Conservation der Universität Lausanne. Im Februar 2026, fünf Monate nach dem Fund, eröffnete die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen einen Hobby-Jäger. Am 18. Juni 2026 erging der Strafbefehl, den der Mann akzeptierte, womit das Urteil rechtskräftig ist.

Fahrlässigkeit statt Vorsatz: Wie die milde Strafe zustande kommt

Zentral für das Strafmass ist die rechtliche Einordnung der Tat. Die Behörden gehen davon aus, dass der Hobby-Jäger während der offiziellen Jagdzeit auf ein Tier schoss, ohne zu erkennen, dass es sich um einen geschützten Wolf handelte. Das Bundesgesetz über die Jagd (JSG) unterscheidet hier deutlich: Wer einen Wolf vorsätzlich tötet, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Wer fahrlässig handelt, wie im vorliegenden Fall, kommt mit einer Busse von maximal 10’000 Franken sowie Schadenersatz davon. Ein Patententzug, wie er etwa bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Tötung von Menschen oder Tieren im Rahmen der Jagd vorgesehen ist, bleibt hier aus.

Diese Konstruktion wirft eine grundsätzliche Frage auf, die auch in unserem Dossier zu Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz dokumentiert ist: Wie lässt sich im Nachhinein zuverlässig zwischen «hat nicht richtig hingeschaut» und «hat bewusst weggeschaut» unterscheiden, wenn der einzige Zeuge der Schütze selbst ist? Die Beweislast liegt faktisch beim toten Tier, das keine Aussage mehr machen kann.

Kein Einzelfall: Die Schweizer Wildereistatistik zu Wölfen

Der Puschlav-Fall ist gemäss den Daten der Stiftung Kora und der Gruppe Wolf Schweiz mindestens der vierte dokumentierte Fall von Wolfswilderei in Graubünden seit 1999, schweizweit sind es mindestens 13 nachweislich gewilderte Wölfe seit derselben Referenzperiode. Die Gruppe Wolf Schweiz weist gegenüber Keystone-SDA regelmässig darauf hin, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegen dürfte: Angeschossene Tiere, die fliehen und unauffindbar verenden, tauchen in keiner Statistik auf.

Besonders eindrücklich ist der Fall Wallis, der best dokumentierte Brennpunkt der Schweizer Jagdkriminalität: Von den 13 seit 1999 nachweislich gewilderten Wölfen entfielen sieben allein auf diesen Kanton. Der ehemalige Walliser Regierungspräsident Jean-René Tornay prägte dazu die inzwischen viel zitierte Formel «sehen, schiessen, schaufeln, schweigen», ein Satz, der später selbst Gegenstand einer Strafanzeige wurde. Die Universität Bern dokumentierte 2020 unter der Leitung von Prof. Raphaël Arlettaz ein System von Schlingenfallen am einzigen Luchs-Migrationskorridor ins Wallis und sprach von einem «systemischen Problem» und einer «Kultur des Schweigens» in den Amtsstuben.

Solche Strukturen erklären, weshalb Fälle wie jener im Puschlav selten sind, nicht weil Wilderei selten vorkommt, sondern weil sie selten aufgeklärt wird. Die Bündner Staatsanwaltschaft selbst geht laut eigenen Angaben von zwei bis drei Fällen pro Jahr aus, die überhaupt bis zur Anklage kommen, was in einem Umfeld mit dichtem sozialem Zusammenhalt innerhalb der Hobby-Jagdszene auf eine erhebliche Dunkelziffer schliessen lässt.

Was die milde Sanktion politisch bedeutet

Der Puschlav-Fall fällt in eine Phase, in der die Hobby-Jagd auf Wölfe in der Schweiz ohnehin in beispiellosem Ausmass stattfindet, legal wie illegal. Allein in der Regulierungsperiode vom 1. September 2025 bis 31. Januar 2026 wurden in Graubünden 35 Wölfe proaktiv erlegt, wie unser Beitrag Wölfe unter Dauerfeuer: Wie die Schweizer Jagdpolitik Wissenschaft und Ethik ignoriert aufzeigt. In diesem Umfeld hoher legaler Abschusszahlen sinkt die Hemmschwelle für illegale Abschüsse zusätzlich, und die Kontrolle, wer wann auf welches Tier geschossen hat, wird schwieriger.

Dass ein Hobby-Jäger nach der nachweislichen Tötung eines streng geschützten Tieres sein Patent behält und lediglich eine Busse zahlt, sendet ein Signal: Das Risiko einer Entdeckung ist gering, und selbst im Entdeckungsfall bleiben die Konsequenzen überschaubar. Für eine Art, deren Bestand trotz intensiver Regulierung nur langsam wächst und die weiterhin unter erheblichem politischem Druck steht, ist das ein Umstand, der die Debatte über wirksame Kontrolle und konsequente Strafverfolgung in der Schweizer Jagdpraxis neu befeuert.

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Amerikanischer Hobby-Jäger tötet Löwen und lacht: Empörung nach Bogenjagd-Fotos in Südafrika

Fotos eines lachenden Hobby-Jägers neben einem toten Löwen sorgen international für Empörung.

Fotos, die auf den ersten Blick wie Werbematerial wirken, zeigen in Wahrheit eine reale Tötung: Ein amerikanischer Hobby-Jäger aus Kentucky posiert lachend neben einem toten Löwen, während im Bild ein zweiter Mann am Boden liegt.

Die Aufnahmen stammen von der südafrikanischen Choronga Safaris, einem auf Grosswild-Bogenjagd spezialisierten Anbieter mit Konzessionen in Südafrika, Sambia, Botswana, Mosambik und Namibia. Nach eigenen Angaben handelt es sich beim Schützen um einen praktizierenden Arzt, was in sozialen Medien für zusätzliche Empörung sorgte: Wer im Berufsleben Leben rettet, nimmt es in der Freizeit einem wilden Tier.

Der Löwe wurde nicht mit dem Gewehr, sondern mit Pfeil und Bogen erlegt, jener Methode, die unter Hobby-Jägern als besonders «anspruchsvoll» gilt, tatsächlich aber ein höheres Risiko für einen unpräzisen, quälend langsamen Tod des Tieres birgt.

Kein Einzelfall

Der aktuelle Fall reiht sich in eine lange Liste ähnlicher Vorfälle ein. Bereits 2015 sorgte die Tötung des Löwen Cecil in Simbabwe für weltweite Empörung, 2021 traf es mit Mopane einen weiteren bekannten Löwen im selben Gebiet. Solche Trophäenjagden treffen häufig ranghohe, revierhaltende Männchen, deren Verlust ganze Rudel destabilisiert: Nachfolgende Männchen töten häufig die Jungtiere des Vorgängers, um die eigene genetische Linie durchzusetzen.

Zwischen 2009 und 2018 wurden laut internationalen Handelsdaten über 7’600 Löwentrophäen weltweit gehandelt, während der Wildbestand in Afrika auf schätzungsweise noch rund 20’000 ausgewachsene Tiere geschrumpft ist.

Dass die Fotos aus dem aktuellen Fall wie inszenierte Werbeaufnahmen wirken, ist kein Zufall, sondern Symptom: Die Trophäenjagd-Industrie verkauft ein Erlebnis, in dem der Tod eines bedrohten Tieres zur Trophäe und zum Statussymbol stilisiert wird. Das Lachen über dem toten Tier ist dabei kein Ausrutscher, sondern folgerichtiger Ausdruck einer Praxis, die Wildtiere konsequent als Ware behandelt. Die Industrie rechtfertigt sich gerne mit angeblichen Einnahmen für lokale Gemeinschaften, Studien zeigen jedoch, dass nur ein Bruchteil der Erlöse aus der Trophäenjagd überhaupt dort ankommt, während naturnaher Fototourismus nachweislich höhere und nachhaltigere Einnahmen generiert, ganz ohne tote Löwen.

Italienische Jagdgesetzreform: Breite Front aus Politik, Wissenschaft, Kirche und Verbänden

Von der Wissenschaft bis in die eigene Regierungsmehrheit: Der Widerstand gegen Italiens Jagdgesetzreform wächst.

In Italien spitzt sich der politische Streit um die Reform des Jagdgesetzes Nr. 157/1992 zu.

Der Senat hat den von Kritikern «Sparatutto»-Gesetz genannten, vom Fratelli-d’Italia‑Fraktionschef Lucio Malan eingebrachten Gesetzentwurf (DDL 1552) am 23. Juni 2026 mit 80 zu 56 Stimmen bei zwei Enthaltungen verabschiedet. Seit dem 7. Juli 2026 laufen in der Landwirtschaftskommission der Abgeordnetenkammer die Anhörungen, am 16. Juli endet die Frist für Änderungsanträge. Der Widerstand wächst dabei auf immer mehr Ebenen gleichzeitig, inzwischen quer durch das gesamte politische Spektrum.

Am 7. Juli 2026 formierte sich zusätzlicher politischer Widerstand: Die Abgeordnete Michela Vittoria Brambilla (Noi Moderati), Präsidentin der parlamentarischen Intergruppe für Tierrechte und Umweltschutz, trat gemeinsam mit den Verbänden Enpa, Lipu, WWF, Animalisti Italiani, Oipa, Lac, Gaia und Green Impact vor die Presse. Ihre Kernaussage: Die Italienerinnen und Italiener wollten die Tiere nicht 500’000 Hobby-Jägern schenken, die zum Vergnügen schiessen. Umfragen, die in der öffentlichen Debatte zitiert werden, deuten darauf hin, dass zwischen 60 und 80 Prozent der italienischen Bevölkerung eine Ausweitung der Hobby-Jagd ablehnen oder die bestehende Gesetzeslage von 1992 beibehalten möchten.

Was die Reform konkret ändert

Der Gesetzestext verankert neu, dass die Hobby-Jagd «zum Schutz der Biodiversität und des Ökosystems beiträgt» und stilisiert Hobby-Jäger damit zu «Bioregulatoren». Kritische Stimmen werten dies als semantischen Kunstgriff: Wildtierbestände gehören nach italienischem Zivilrecht dem Staat und stehen im öffentlichen Interesse, ihre Bewirtschaftung soll deshalb nicht jenen überlassen werden, die diese Tiere gleichzeitig bejagen.

Zentral ist die Entmachtung des ISPRA, des staatlichen Instituts für Umweltschutz und -forschung. Bislang war dessen fachliches Gutachten für die Festlegung der Jagdkalender bindend, künftig soll es nur noch beratenden Charakter haben. Die Regionen könnten damit von den wissenschaftlichen Empfehlungen abweichen, die 10-Februar-Grenze für das Saisonende aufheben und die Jagd bis in die Zeit von Vogelzug und Brutgeschäft hinein verlängern. Der Lipu-Vertreter Giovanni Albarella bezeichnete diesen Punkt als «den Dietrich, um auch im Februar und März jagen zu können».

Weitere Neuerungen: Grundeigentümerinnen und -eigentümer dürfen Hobby-Jägern den Zutritt zu ihrem Land nicht mehr aus rein ethischen Gründen verweigern. Neu bejagbar werden unter anderem Wildgans und Taube, zudem soll die Jagd auf Staatsgebiet am Meer erlaubt werden. Für die Jagd auf Schalenwild werden Nachtsichtgeräte, Wärmebildkameras und Schalldämpfer zugelassen, Lebendlockvögel dürfen künftig praktisch unbegrenzt gehalten werden. Der Wolf wird aus der Liste der «besonders geschützten» Arten gestrichen, was künftige Abschussregelungen erleichtern soll, ein Schritt, der im Widerspruch zu jüngeren wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Umgang mit Beutegreifern steht. Neu eingeführt wird zudem ein Verbot, die Hobby-Jagd «zu behindern oder zu verzögern», was Tierschutzbeobachtungen vor Ort erschweren dürfte.

Riss durch die eigene Regierungsmehrheit

Bemerkenswert ist, dass sich der Widerstand nicht auf das linke Lager beschränkt. Innerhalb der Koalitionspartei Forza Italia hat sich unter Führung der Abgeordneten Rita Dalla Chiesa, zuständig für Tierwohl im Parteivorstand, eine offene Front von sechs bis sieben Abgeordneten gebildet, die Änderungsanträge ankündigen. Dalla Chiesa beruft sich dabei ausdrücklich auf das Erbe des Parteigründers Silvio Berlusconi und dessen langjähriges Engagement gegen Tierleid. Auch der bekannte rechte Journalist Vittorio Feltri hat sich kritisch geäussert, ebenso Teile der katholischen Kirche. Diese Risse innerhalb des bürgerlichen Lagers erhöhen den Druck auf die Regierungsmehrheit, das Gesetz vor der Schlussabstimmung nochmals zu überarbeiten.

Jetzt auch die Wissenschaft dagegen

Am 8. Juli 2026 verstärkte sich der Widerstand um eine gewichtige Stimme: Das Centro Italiano Studi Ornitologici (CISO), die führende italienische Fachorganisation für Vogelkunde, veröffentlichte ein technisch-wissenschaftliches Gutachten, das die Reform in mehreren Punkten scharf zurückweist. Der Vorstoss reiht sich ein in eine bereits zuvor veröffentlichte Analyse der Associazione Teriologica Italiana (ATIt), die sich mit Säugetieren befasst und der Vorlage ein fachlich schwaches Fundament attestierte. Beide Fachgesellschaften wurden inzwischen zusammen mit der Società Italiana di Etologia offiziell zu den parlamentarischen Anhörungen geladen, ebenso Lipu, Legambiente, WWF, Enpa, Lac und Oipa.

Das CISO kritisiert insbesondere die Umdeutung von Hobby-Jägern zu «Bioregulatoren» als kategorialen Fehler: Ein Jagdschein bescheinige die Eignung für eine reglementierte Tätigkeit, keine Ausbildung in Zoologie, Ökologie oder Naturschutzbiologie. Die Kontrolle von Wildbeständen sei eine öffentliche Aufgabe, die auf Daten, Monitoring und Erhaltungszielen beruhen müsse, nicht auf der Summe privater, freizeitlicher Abschusstätigkeit. Die generalisierte Bejagung könne im Gegenteil die Sozialstruktur von Tierpopulationen stören, die Verbreitung von Krankheitserregern begünstigen und durch Bleimunition toxische Belastung in die Umwelt eintragen.

Besonders brisant: Der Gesetzentwurf ändert nichts daran, dass weiterhin Arten bejagt werden dürfen, die sich in schlechtem Erhaltungszustand befinden, etwa Feldlerche und Alpenschneehuhn, beide seit Langem rückläufig. Zahlen des ISPRA selbst untermauern die Kritik: 28 Prozent der Wirbeltierarten in Italien gelten als vom Aussterben bedroht, 26 Prozent der Brutvögel sind gefährdet, und zwischen 2017 und 2023 wurden landesweit mehr als 32 Millionen Vögel erlegt. Zudem verschiebe sich der Vogelzug durch den Klimawandel zunehmend in frühere Kalenderphasen, wie Daten der citizen-science-Plattform Ornitho.it zeigen. Das CISO fordert das Parlament deshalb auf, das Gesetzgebungsverfahren auszusetzen und den Dialog mit der Wissenschaft neu aufzunehmen.

Ein schrumpfendes Milieu mit wachsendem Einfluss

Ein Argument der Kritikerseite sticht besonders heraus: Die Zahl der Jagdscheine in Italien ist von 738’000 in der Saison 2016/2017 auf noch 155’496 im Jahr 2026 gesunken, innerhalb der letzten zwei Jahre allein von 160’055 auf diesen Wert. Hobby-Jäger machen damit rund ein Prozent der italienischen Bevölkerung aus, erhalten mit dieser Reform aber weitreichende neue Befugnisse. Edgar Meyer von Gaia Animali & Ambiente nannte das Gesetz deshalb «eine Ohrfeige für die Wissenschaft». Er verwies zudem auf ein selten diskutiertes Thema: Laut einer Auswertung des Vereins Vittime della Caccia zählten die vergangenen zwanzig Jahre rund 1’937 Jagdunfälle mit Todesfolge, darunter 33 Fälle, in denen sich Hobby-Jäger selbst tödlich verletzten, und 13 Fälle mit unbeteiligten Opfern.

57 Organisationen, darunter Lav, Leal, Legambiente, Lipu BirdLife Italia, Wwf, Enpa, Greenpeace, Oipa, Lndc und Gaia Animali e Ambiente, haben in einem gemeinsamen Schreiben an Kammerpräsident Lorenzo Fontana zudem gefordert, dass neben der Landwirtschaftskommission auch die Umweltkommission in die Beratungen einbezogen wird.

Widerspruch aus Brüssel

Die EU-Kommission verfolgt das Verfahren aufmerksam und hat der italienischen Regierung mehrere Kritikpunkte übermittelt, die vor allem die Verlängerung der Jagdsaison über den 10. Februar hinaus, die Aufweichung der ISPRA-Rolle und die geplante Ausweitung von Lebendlockvögeln betreffen. Fachleute sehen darin einen möglichen Verstoss gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie, die während der empfindlichsten Phasen des Fortpflanzungszyklus umfassenden Schutz vorschreibt. Für die Regelung zu Lebendlockvögeln läuft bereits seit 2023 ein EU-Pilotverfahren, ein förmliches Mahnschreiben ist anhängig. Auch der italienische Staatspräsident prüft, ob der Gesetzestext mit Artikel 9 der seit 2022 geänderten Verfassung vereinbar ist, der den Schutz von Umwelt, Biodiversität, Ökosystemen und Tieren als Staatsziel verankert. Bereits im Frühling hatte auch Papst Leo XIV. die Jagdreform kritisiert, und Tierschutzverbände hatten schon vorher vor der geplanten Umdeutung von Hobby-Jägern zu Umweltpädagogen gewarnt.

Einordnung

Der italienische Fall zeigt ein Muster, das auch aus der Schweiz bekannt ist: Wenn wissenschaftliche Gutachten zu Jagdregulierungen von bindend auf beratend herabgestuft werden, verschiebt sich die Entscheidungsmacht von fachlicher Evidenz zu politischem Ermessen. Bemerkenswert am italienischen Fall ist jedoch, wie breit die Front inzwischen geworden ist: Sie reicht von Tierschutzverbänden über die beiden massgeblichen wissenschaftlichen Fachgesellschaften für Vögel und Säugetiere bis in die Reihen der Regierungsmehrheit selbst hinein, wo Abgeordnete wie Rita Dalla Chiesa offen gegen die eigene Koalition Stellung beziehen. Brambilla brachte es auf den Punkt: Der Kampf für die Natur und die Biodiversität kenne keine politische Farbe. Der Verlauf der Debatte in Rom bestätigt das gerade eindrücklich.

Amden SG: Hobby-Jäger nach illegalem Abschuss von Kronenhirschen und Waffenfund verurteilt

St. Galler Hobby-Jäger nach illegalem Abschuss zweier Kronenhirsche und Verstössen gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe verurteilt.

Ein Hobby-Jäger aus dem Kanton St. Gallen ist wegen der illegalen Erlegung zweier nicht zum Abschuss freigegebener Kronenhirsche sowie mehrerer Verstösse gegen das Waffengesetz rechtskräftig verurteilt worden.

Bei einer Hausdurchsuchung stiess die Kantonspolizei St. Gallen auf eine grosse Anzahl Waffen – insgesamt 71 Schusswaffen – sowie zahlreiche nicht deklarierte Jagdtrophäen.

Es ist Spätsommer 2024, ein Abend gegen 21.30 Uhr in einem Jagdgebiet in Amden SG. Ein älterer Hobby-Jäger beobachtet durch sein Fernglas zwei männliche Hirsche, nähert sich auf rund 150 Meter und schiesst. Beide Tiere brechen unter den Treffern zusammen. Dabei handelte es sich um zwei Kronenhirsche – Hirsche mit mindestens drei Enden pro Geweihstange oberhalb der Mittelsprosse. Deren Abschuss war gemäss Jagdplanung zum fraglichen Zeitpunkt nicht freigegeben.

Weil es bereits dunkel ist, erkennt der Hobby-Jäger zunächst nicht genau, um welche Tiere es sich handelt. Er holt Hobby-Jagdkameraden zur Hilfe, die beim Bergen unterstützen. Die Köpfe nimmt er selbst mit, das Fleisch bringt ein Kollege in einen Kühlraum. Eine Selbstanzeige, wie sie bei Fehlabschüssen üblich und erwartet ist, bleibt aus.

Hausdurchsuchung fördert 71 Waffen und zahlreiche Trophäen zutage

Wie die Kantonspolizei St. Gallen dem Mann auf die Spur kam, geht aus dem Strafbefehl des Untersuchungsamts Uznach nicht hervor; im Dokument ist lediglich eine Zeugenentschädigung vermerkt. Die «Südostschweiz» berichtete unter Berufung auf Jägerkreise, jemand aus dem Umfeld des Hobby-Jägers habe ihn gemeldet – eine Angabe, die sich unabhängig nicht überprüfen lässt. Bei der anschliessenden Hausdurchsuchung wird klar, dass es nicht bei den beiden illegal erlegten Kronenhirschen bleibt: Die Polizei stellt insgesamt 71 Schusswaffen sicher, darunter zwölf Sturmgewehre sowie diverse Pistolen, Revolver und Karabiner. Aufbewahrt waren sie unter anderem im Keller, an Wänden, in einem TV-Möbel und in Rucksäcken in einem Abstellraum.

Neben Munition und Waffenbestandteilen findet die Polizei auch zahlreiche nicht deklarierte Jagdtrophäen: Geweihe, Schädelknochen verschiedener Tierarten – darunter die Unterkiefer von 22 Kühen sowie von Hirschkälbern und Schmaltieren – sowie Steinbockhörner, deren Herkunft als angebliches Fallwild unklar blieb. Steinböcke stehen in der Schweiz unter besonderem Schutz. Vieles davon hätte der Hobby-Jäger melden müssen, was er unterliess.

22’400 Franken Geldstrafe und Verlust der Jagdpacht

Der Hobby-Jäger wurde nun rechtskräftig verurteilt wegen mehrerer Vergehen und Übertretungen gegen das Jagdgesetz sowie das Waffengesetz. Das Strafmass: eine bedingte Geldstrafe von 22’400 Franken bei zwei Jahren Probezeit – diese wird also nur fällig, wenn er in dieser Zeit erneut straffällig wird – sowie eine unbedingte, sofort fällige Busse von 1500 Franken, ersatzweise elf Tage Freiheitsstrafe. Dazu kommt eine Ersatzforderung von 2160 Franken. Effektiv sofort zu bezahlen hat der Mann somit rund 8’400 Franken, zusammengesetzt aus Busse, Ersatzforderung, Gebühren und Verfahrenskosten.

Sechs der sichergestellten Waffen sowie verschiedene Trophäen werden eingezogen und vernichtet. Rund 30 weitere Schusswaffen, Waffenzubehör und Munition gehen zur Prüfung allfälliger verwaltungsrechtlicher Massnahmen an die Kantonspolizei St. Gallen. Die «Südostschweiz» berichtete zudem unter Berufung auf Jägerkreise über jagdliche Konsequenzen für den Mann: Er habe die Pacht seines Reviers verloren und sei aus der Jagdgesellschaft ausgeschlossen worden.

Kein Einzelfall im Kanton St. Gallen

Der Fall aus Amden erinnert an einen ähnlich gelagerten Fall aus dem Wahlkreis Werdenberg-Sarganserland: Im April 2024 wurde ein Hobby-Jäger in Mels SG wegen Wilderei verurteilt. Auch dort hatte eine Hausdurchsuchung undeklarierte Geweih-Trophäen, einen präparierten Schädel eines geschützten Luchses sowie illegale Waffen und Waffenzubehör zutage gefördert. Ob zwischen den beiden Fällen ein Zusammenhang besteht, ist nicht bekannt.

Solche Fälle werfen ein Schlaglicht auf die Kontrolle der Hobby-Jagd in der Schweiz: Ohne einen Hinweis aus dem Jägerumfeld selbst wäre der Fall in Amden mutmasslich nie aufgeflogen. Mehr zu Fällen von illegalem Abschuss und Verstössen gegen das Jagdgesetz finden Sie in unserem Jagd-Dossier. Der Fall wirft damit auch grundsätzlichere Fragen zur Aufsicht durch die zuständige kantonale Behörde auf.

Ein strukturelles Problem der St. Galler Jagdverwaltung

Der Fall passt zu einem Muster, das die IG Wild beim Wild in ihrer Analyse zur Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton St. Gallen beschreibt: Aufgedeckt wurde der Waffen- und Trophäenbestand nicht durch eine systematische Kontrolle der Behörden, sondern durch einen Hinweis aus dem Hobby-Jägerumfeld selbst. Wie lange die Sammlung sonst unentdeckt geblieben wäre, bleibt offen.

Kritikerinnen und Kritiker sehen darin kein Einzelversagen, sondern einen Ausdruck struktureller Nähe zwischen Verwaltung und Hobby-Jägerschaft. Die IG Wild beim Wild verweist in diesem Zusammenhang etwa auf die Besetzung der Abteilung Jagd mit einer Person, die in eigenen Beiträgen der Organisation als «Lügenjäger» bezeichnet wird, sowie auf wiederholte Berichte über einen laxen Vollzug, dokumentiert unter anderem im Beitrag zum «faulen Apfel» in der St. Galler Jagdverwaltung. Der Fall aus Amden liefert damit ein weiteres Beispiel dafür, wie unauffällig grössere Verstösse gegen Jagd- und Waffengesetz über Jahre bestehen können, wenn Kontrolle primär auf Selbstregulierung innerhalb der Jagdszene setzt.

Der bekannteste Beleg dafür sitzt an der Spitze der Behörde selbst: Amtsleiter Dominik Thiel, Chef des St. Galler Amts für Natur, Jagd und Fischerei, reiste 2024 zusammen mit einem Wildhüter zu einer mehrtägigen Wolfsjagd nach Russland – offiziell deklariert als Weiterbildung, kritisiert von Naturschutzverbänden als Trophäenreise auf Staatskosten in ein Land unter internationalen Sanktionen. Der zuständige Regierungsrat verteidigte die Reise damals mit dem Verweis auf «Zielkonflikte», die man aushalten müsse. Wenn schon an der Spitze der Jagdverwaltung Distanz zur eigenen Aufsichtsfunktion fehlt, überrascht es wenig, dass auch im Vollzug gegenüber einzelnen Hobby-Jägern wie im Fall Amden offenbar wenig systematisch kontrolliert wird.

Hauskatze und Tiger: 95,6 Prozent gemeinsame DNA

Warum im Schmusetier auf dem Sofa noch immer ein Beutegreifer steckt.

Wer seiner Hauskatze beim Anschleichen an ein Spielzeug zusieht, beobachtet in Miniatur das Verhalten eines der grössten Beutegreifer der Welt.

Der sibirische Tiger teilt 95,6 Prozent seines Genoms mit der Hauskatze, von der er sich vor rund 10,8 Millionen Jahren evolutionär getrennt hat. Das zeigt eine in Nature Communications veröffentlichte Genomstudie eines internationalen Forschungsteams um den südkoreanischen Genetiker Jong Bhak.

Zum Vergleich: Auch beim Menschen gibt es einen genetisch sehr nahen Verwandten, den Schimpansen. Dieser ist zwar kein Beutegreifer im eigentlichen Sinn, sondern überwiegend Frucht- und Pflanzenfresser, jagt aber gelegentlich auch andere Tiere, etwa Stummelaffen, in koordinierten Gruppenaktionen. Je nach Berechnungsmethode liegen die Angaben zur DNA-Übereinstimmung zwischen Mensch und Schimpanse zwischen rund 96 und 99 Prozent. Das zeigt: Auch unter nahen Verwandten sind grosse Unterschiede in Verhalten, Ernährung und Fähigkeiten trotz enger genetischer Nähe die Regel, nicht die Ausnahme.

Eine gemeinsame evolutionäre Geschichte

Trotz des gewaltigen Grössenunterschieds sind zentrale biologische Funktionen bei Katzen aller Grössenordnungen erstaunlich ähnlich geblieben. Alle heute lebenden Katzenarten gehen auf einen gemeinsamen Vorfahren vor rund elf Millionen Jahren zurück. Genome verändern sich zwar im Lauf der Evolution normalerweise stark, doch die Forschenden fanden beim Vergleich des Tigergenoms mit jenem der Hauskatze überraschend wenige grosse Unterschiede.

Instinkte lassen sich nicht wegzüchten

Diese enge genetische Verwandtschaft erklärt, weshalb Hauskatzen bis heute Verhaltensweisen zeigen, die auch bei ihren wilden Verwandten zu beobachten sind: Anschleichen, Lauern, Revierverhalten, Duftmarkierungen und ein reiches Repertoire an Körpersprache gehören zu ihren tief verwurzelten Instinkten. Die Domestizierung hat den Lebensstil der Katze verändert, ihre Jagdinstinkte jedoch nicht verschwinden lassen.

Genau dieser Punkt lohnt einen zweiten Blick, wenn es um die Rechtfertigung der Hobby-Jagd geht. Wenn selbst tausende Jahre gemeinsamer Domestizierungsgeschichte das natürliche Verhalten einer Katze nicht auslöschen konnten, wird klar: Instinktives Verhalten bei einem Wildtier, etwa bei einem Fuchs, der sich an menschliche Siedlungen anpasst, ist kein Beleg für «Überpopulation» oder eine angebliche Notwendigkeit der Bejagung. Es ist schlicht Biologie. Die immer wieder von Hobby-Jägern bemühte Erzählung, wonach man in die Natur «regulierend» eingreifen müsse, blendet aus, dass sich Beutegreifer seit Jahrmillionen selbst regulieren, lange bevor der Mensch mit dem Gewehr dazukam.

Mehr zu den ökologischen Zusammenhängen rund um Beutegreifer in der Schweiz gibt es in unserer Kategorie Wildtiere.